5 Jahres Garantie-Erklärung
Garantie-Erklärung (gilt nicht für berührungslose FreeTouch® Produkte)
Garantiebedingungen:
Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 5 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie folgende Leistung:
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
ROHDE+ROHDE UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
David-Gilly-Str. 1
PCT 2, Ebene 4
14469 Potsdam
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Unsachgemäße Installation
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normalen Verschleiß
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung oder des Lieferscheines der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.